Nutzen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen und mindern Sie Ihre Steuerschuld um 1.200 Euro.
Seit 1. Januar 2009 können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt als Bonus von der Steuerschuld abgezogen werden. Also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß § 35a Abs. 3 EStG).
Sie reichen einfach alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung ein. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Vorraussetzungen
Der Steuerbonus wird für alle handwerklichen Tätigkeiten, die Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, gewährt.
Dies sind zum Beispiel:
Reparatur oder Austausch von Fenstern, Türen, Rolläden, Markisen
Modernisierung und Automatisierung von Rolläden, Markisen
Fenstergriffe und Türgriffe erneuern
Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
Beseitigung kleiner Schäden
Einbau von Badarmaturen
Maßnahmen der Gartengestaltung
Umgestaltung bzw. Neuanlage des Gartens
Tapezierarbeiten
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten
Maßnahmen im Rahmen eines Neubaus, sind leider nicht begünstigt.
Die Arbeiten müssen zudem im Haushalt des Kunden erfolgen.
Nachweise
Als Nachweis für die Steuer dient die Handwerkerrechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten sowie Fahrtkosten. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Die Bezahlung der Rechnung muss unbar erfolgen, z. B. per Banküberweisung, und per Überweisungsbeleg nachgewiesen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer des ZDH oder Fragen Sie einfach bei uns nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.